2. Apr.. 2025

B 299 Umfahrung Arth, Weihmichl, Unterneuhausen und Oberneuhausen im „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans

Ziemlich genau eineinhalb Jahre sind vergangen seit sich die Gemeinden Weihmichl und Furth am 24.09.2014 gemeinsam für den Bau der Umgehung der B 299 um Arth und Weihmichl in ihrer Resolution stark gemacht haben. Auch die Forderung nach vordringlichen Bedarf für die Umgehung um Unterneuhausen und Obberneuhausen wurde damals in der gemeinsamen Gemeinderatssitzung im Gasthaus Kollmeder in Arth gefordert.

Seit gestern ist der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 offiziell bekannt und beginnt zum 21.03.2016 die sechs Wochen dauernde Bürgerbeteiligung. Die beiden Umgehungen von Arth und Weihmichl sowie von Unterneuhausen und Oberneuhausen haben den Sprung in den "vordringlichen Bedarf" geschafft. Bürgermeister Sebastian Satzl (Weihmichl) und Bürgermeister Andreas Horsche (Furth) halten das druckfrische Exemplar in den Händen.

"Ein wichtiger Meilenstein ist mit der Einstufung in den vordringlichen Bedarf genommen wurden. Jetzt müssen wir uns dafür stark machen, dass die Umgehung in einer für die Bürgerinnen und Bürger verträglichen Form realisiert wird. Denn die Vorteile der Entlastung soll nicht Nachteile mit sich bringen, die die Situation der Ortsteile verschlechtert", sind sich die beiden Bürgermeister einig.

Unter der Website des Bundesministeriums für Verkehr ist der Plan einsehbar. Unten können Sie die für unsere Gemeinden relevanten Inhalte direkt einsehen bzw. von unserer Website herunterladen.

www.bvwp2030.de oder alternativ hier: Direktlink zum Plan

 

Erläuterungen zu den Projekten Nr. 254/255
Projektziel N2 steht für den zweistreifigen Neubau. VEA steht für "Vorentwurf abgeschlossen" und VEG für "Vorentwurf genehmigt. Für den Bau wird nun als nächstes das Planfeststellungsverfahren durch die Regierung von Niederbayern eröffnet werden.

Bundesverkehrswegeplan_2030_internet

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